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Foto- und Filmaufnahmen

Bild: Residenz und Hofgarten Würzburg

In der Residenz Würzburg, in der Hofkirche, auf dem Residenzplatz und im Hofgarten sind Foto- und Videoaufnahmen in geringem Umfang (ohne Blitz, Stativ, Selfiestick u. Ä.) für ausschließlich private Zwecke erlaubt. Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu den Objekten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste. Während der Führung ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotos, die unter Einhaltung der oben genannten Bestimmungen entstanden sind, mit dem #schloesserbayern auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen. Eine weiterführende Verwertung des Foto- und Filmmaterials ist ausdrücklich nicht gestattet.

Für alle anderen Foto- oder Filmaufnahmen sowie für den Betrieb von Drohnen / Multicoptern benötigen Sie grundsätzlich eine schriftliche – ggf. kostenpflichtige – Fotogenehmigung bzw. Drehgenehmigung.

Wir stellen Ihnen auch Bild- und Filmmaterial zur Verfügung, das Sie unter bestimmten Bedingungen kostenlos auf Ihrer eigenen Website verwenden dürfen; hier gelangen Sie zum Download von Bildmaterial bzw. zum Download von Filmmaterial.

 

Hochzeitshootings

Hochzeitshootings sind in den Innenräumen der Residenz Würzburg leider nicht möglich. Im Außenbereich sind sie erlaubt, sofern die Fotos ausschließlich privat verwendet werden. Jegliche Veröffentlichung von privaten Erinnerungsfotos ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung der Fotos durch das Brautpaar in den sozialen Netzwerken wird aber als privat betrachtet und ist erlaubt.

Wenn Sie als Fotograf Hochzeitsfotos (z. B. auf seiner Internetseite) veröffentlichen oder als Werbemittel einsetzen möchten, können Sie dies formlos unter Vorlage der Aufnahmen per E-Mail beantragen; diese Nutzung ist allerdings kostenpflichtig.

Eine vorherige Anmeldung von Hochzeitsshootings ist nicht notwendig. Wir bitten Sie aber darum, die Parkordnung einzuhalten und auf andere Besucherinnen und Besucher Rücksicht zu nehmen.

Untersagt ist insbesondere folgendes:

  • die Nutzung von Drohnen

  • Fotoshootings mit dem Auto auf dem Residenzplatz oder im Hofgarten

  • das Absperren von Flächen

  • der Einsatz von Softboxen, Blitzanlagen, Aufbauten etc.

  • Aktionen wie Luftballons steigen lassen etc.

  • das Verlassen von Wegen und Treppen


 
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