April-Oktober: täglich 9-18 Uhr (Kassenschluss 17.15 Uhr)
November-März: täglich 10-16.30 Uhr (Kassenschluss 16 Uhr)
Die Residenz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Der Hofgarten ist täglich bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet (längstens bis 20 Uhr).
9,- Euro regulär · 8,- Euro ermäßigt
Der Eintritt in die Hofkirche und den Hofgarten ist frei.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrer und Gruppenleiter für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.
Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.
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