Aktuelles > Stellenausschreibung "Reinigungskraft (m/w/d) für die Saison 2025"

Inhalt:

Stellenausschreibung

Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit für die Saison 2025

Die Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg sucht für die Saison 2025 (März bis Dezember 2025) eine Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit (24 Wochenstunden).

Aufgaben:

  • Reinigung der Museumsräume in der Residenz Würzburg (kehren, saugen, wischen)

  • Reinigung der Toiletten

  • Reinigen der Vitrinen und Glastüren

  • Fensterputzen

  • Sonstige Reinigungsarbeiten

  • Bedienung von Kehrmaschine und Bohnermaschine

 

Anforderungen:

  • Bereitschaft zur Mehrarbeit

  • Bereitschaft zu Wochenend-, Feiertag- und Nachmittagdiensten

  • Körperliche Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung erforderlich

  • Flexibilität

 

Geboten wird:

  • eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit

  • Bezahlung nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TV-L), Entgeltgruppe 2
    (Informationen u.a. zur Vergütung finden Sie unter www.oeffentlicher-dienst.info)

  • Dienstkleidung

Der Freistaat Bayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Kopie (keine Rücksendung) senden Sie bitte bis spätestens 12. Januar 2025 an:

Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg
z. Hd. v. Frau Baumann
Residenzplatz 2, 97070 Würzburg

oder per E-Mail im PDF-Format an sgvwuerzburg_info@bsv.bayern.de

Eventuell anfallende Kosten aus dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg
Ansprechpartnerin: Frau Baumann, Telefon 0931 35517-33

Mit der Bewerbung erteilt der Bewerber sein Einverständnis zur elektronischen Erfassung seiner Bewerbungsunterlagen. Eingereichte Papierbewerbungen werden nach Abschluss des Verfahren nicht zurückgegeben und die Bewerbungsdaten nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses im engeren Bewerbungsverfahren wird als notwendig angesehen.

Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Informationen können bei Bedarf auch in Papierform bei der Einstellungsbehörde unter o.g. Anschrift angefordert werden.


 
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