Aktuelles > Stellenausschreibung "Saisonaushilfe Schlossführer/-innen (m/w/d)"
Die Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg sucht für die Saison 2025 (April bis Oktober 2025) Schlossführer/-innen (m/w/d) in Teilzeit.
Durchführung von Führungen in englischer und deutscher Sprache in den Objekten der Schlossverwaltung Würzburg
Ausführung der zugewiesenen Aufgaben, z. B. Einlasskontrolle, Aufsichtsdienst, Betreuung und Beratung der Besucher
Sicherstellung eines reibungslosen Führungsablaufes
sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Erfahrung als Schlossführer/-in oder Fremdenführer/-in sind wünschenswert
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitseinsätzen, auch an Wochenenden und Feiertagen
psychische und physische Belastbarkeit
sicheres und freundliches Auftreten, Konfliktfähigkeit
sehr gute Umgangsformen und ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung
Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Fähigkeit, Besuchergruppen zu begeistern und Führungsinhalte der Zielgruppe angepasst zu vermitteln
eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit
Bezahlung nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TV-L)
flexible Dienstzeiten nach vorheriger dienstplanmäßiger Festlegung
Der Freistaat Bayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Kopie (keine Rücksendung) senden Sie bitte bis spätestens 20. Dezember 2024 an:
Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg
z. Hd. v. Frau Baumann
Residenzplatz 2, 97070 Würzburg
oder per E-Mail im PDF-Format an sgvwuerzburg_info@bsv.bayern.de
Eventuell anfallende Kosten aus dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg
Ansprechpartnerin: Frau Baumann, Telefon 0931 35517-33
Mit der Bewerbung erteilt der Bewerber sein Einverständnis zur elektronischen Erfassung seiner Bewerbungsunterlagen. Eingereichte Papierbewerbungen werden nach Abschluss des Verfahren nicht zurückgegeben und die Bewerbungsdaten nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses im engeren Bewerbungsverfahren wird als notwendig angesehen.
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