Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Personen ohne entsprechende Maske muss leider der Zutritt verweigert werden; dies gilt auch dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
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